Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus 5 Bewohner, welche von der Generalversammlung gewählt werden.

Der Vorstand ist das geschäftsleitende Organ der Genossenschaft. Er wird unterstützt von einer professionellen Immobilienverwaltung.
Oberste  Beschlussinstanz ist die Generalversammlung.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Organe sind im Organisationsreglement geregelt.